AGB
Allgemeine Mietbedingungen der Firma TSW Schuler AG, 6314 Unterägeri
Allgemeines
Die Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum der Firma TSW Schuler AG.
Zuschläge für verspätetes Retournieren
pro Tag 100% des Mietbetrages.
Rückgabe
Wenn das Mietmaterial nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht wird, erfolgt die Verrechnung gemäss obigen Zuschlägen.
Mietdauer
Die Mietdauer entspricht der vereinbarten Zeit gem. Mietvertrag.
Annulationskosten
Die Annulation eines bestätigten Mietvertrages wird wie folgt verrechnet:
bis 90 Tage vor Mietbeginn 0% des Mietbetrages
bis 60 Tage vor Mietbeginn 5% des Mietbetrages
bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietbetrages
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietbetrages
danach 75% des Mietbetrages
Zahlung
Der Mindestbetrag für Materialmiete und Umtriebe beträgt Fr. 30.--. Die Mietbeträge sind im voraus zahlbar, spätestens bei Rückgabe des Materials. Falls nicht Barzahlung erfolgt, wird für die Rechnungsstellung ein Zuschlag von Fr.30.-- erhoben. Bei Rechnung gilt eine Fälligkeit von 10 Tagen, danach wird der ausstehende Betrag mit 7%p.a. verzinst. Der Vermieter ist berechtigt, ein Depot zu verlangen.
Versicherung
Für Beschädigungen jeglicher Art, die durch Mutwilligkeit, unsachgemässe Bedienung oder Fahrlässigkeit vom Mieter, dessen Helfer oder Dritter entstanden sind, haftet der Mieter.
Haftung
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliches Mietmaterial vom Zeitpunkt der Abholung bis zur vollständigen Rückgabe. Der Mieter haftet für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände. Er ist verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Mieter unter 18 Jahren haben bei Reservation eine unterzeichnete Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Defekte Geräte werden ausschliesslich durch uns repariert. Die Reparaturkosten sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen und sind spätestens bei Rückgabe zu bezahlen. Fehlende Mietgegenstände werden zum Nettopreis zuzgl. 30% für Wiederbeschaffungskosten verrechnet. Dasselbe gilt für Gebinde, für welche keine Miete erhoben wird. Es ist untersagt, an den Mietgegenständen irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen. Die Wiederherstellungskosten gehen voll zu Lasten des Mieters. Ausgebrannte Glühlampen müssen zurückgegeben werden, ansonsten werden sie verrechnet. Geräte, welche per Transportunternehmen (SBB,PTT oder private) an uns retourniert werden, müssen stets per "Einschreiben" versandt werden, damit diese Institution die Haftung für allfällige Transportschäden übernehmen. Allfällige Transportversicherungen gehen voll zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist für die Reinigung des Materials bei Rückgabe verantwortlich. Allfällige Reinigungskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zug.